Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der s.u.b.i.n.d.o. GmbH und ihren Auftraggebern für die Planung, Montage, Prüfung und Wartung von vertikalen Transportsystemen in gewerblichen Lagerhallen. Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der s.u.b.i.n.d.o. GmbH, die Aufzugsanlagen, Hubtische, Lastenaufzüge und Hebezeuge mit einer Tragfähigkeit ab 500 kg betreffen. Vertragsgegenstand ist die Errichtung, Instandhaltung, wiederkehrende Prüfung sowie die sicherheitstechnische Bewertung nach §14 BetrSichV. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Aufstellorte den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen, insbesondere hinsichtlich Tragfähigkeit des Untergrunds, Brandschutz und Fluchtwegen. Er benennt einen fachkundigen Verantwortlichen für die Betriebsanweisung und Unterweisung des Bedienpersonals gemäß §12 BetrSichV. Änderungen an der Anlage oder der Nutzung sind unverzüglich mitzuteilen.
Die s.u.b.i.n.d.o. GmbH führt die wiederkehrenden Prüfungen nach Anhang 2 BetrSichV durch: Hauptprüfungen alle 12 Monate, Zwischenprüfungen nach 6 Monaten bei Mehrschichtbetrieb oder aggressiven Umgebungsbedingungen. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der Tragkonstruktion, der Sicherheitseinrichtungen, der Steuerung und der Lastaufnahmeeinrichtungen. Über jede Prüfung wird ein revisionssicherer Nachweis ausgestellt.
Die s.u.b.i.n.d.o. GmbH haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Mängel beträgt 24 Monate ab Abnahme. Die gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
Der Auftraggeber gewährt den Mitarbeitern der s.u.b.i.n.d.o. GmbH sowie den beauftragten Sachverständigen nach §14 BetrSichV jederzeit Zugang zu den Anlagen. Er stellt die erforderlichen Betriebsunterlagen, Wartungsnachweise und die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen die daraus resultierenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres gekündigt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die BetrSichV, insbesondere bei nicht behobenen sicherheitsrelevanten Mängeln, ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zulässig. Nach Vertragsende werden die Prüf- und Wartungsunterlagen an den Auftraggeber übergeben.
Die s.u.b.i.n.d.o. GmbH behält sich vor, diese Bedingungen bei Änderungen der Rechtslage (insbesondere der BetrSichV, der TRBS oder der DGUV-Vorschriften) anzupassen. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen schriftlich informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Frist wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der s.u.b.i.n.d.o. GmbH. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für Fragen zu diesen Bedingungen oder zur BetrSichV-Konformität wenden Sie sich an: s.u.b.i.n.d.o. GmbH, Müllergasse 4, E-Mail: info@subindo.com, Telefon: +49 (0661) 1984577.