Industrieaufzüge & Schwerlast-Hebezüge BetrSichV-konform im Lagerbetrieb
Rechtssichere Prüfintervalle und Gefährdungsbeurteilung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt für alle gewerblichen Aufzugsanlagen und Hebezeuge verbindliche Prüffristen vor. Wir begleiten Sie von der Erstprüfung über die wiederkehrenden Haupt- und Zwischenprüfungen bis zur vollständigen Dokumentation – für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb Ihrer Vertikaltransportsysteme.
Mehr als 15 Jahre Erfahrung mit Industrieaufzügen in Logistikzentren und Hochregallagern. Jede Anlage wird individuell nach BetrSichV Anhang 2 geprüft und dokumentiert. Welche Prüffrist gilt für Ihren Aufzugstyp?
subindo – Vertikale Transportsysteme für die Industrie
Wir sind ein Ingenieurbüro für industrielle Aufzugs- und Schwerlast-Hebetechnik mit Sitz in Fulda. Unser Fokus liegt auf der Planung, Montage und Wartung von Lastenaufzügen und Hubtischen für gewerbliche Lagerhallen – stets konform zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
01
Präzision nach Norm
Jede Anlage wird nach den Vorgaben der BetrSichV ausgelegt. Von der Gefährdungsbeurteilung über die Prüffristen bis zur Dokumentation – wir stellen sicher, dass Ihr Lagerbetrieb rechtssicher bleibt.
Geprüfte Sicherheit für Ihre Logistik.
02
Schwerlast bis 50 Tonnen
Unsere Hebezeuge transportieren Paletten, Container und Maschinenteile zuverlässig über mehrere Etagen. Die Tragfähigkeit wird individuell an Ihre Lagerstruktur angepasst – inklusive Lastkollektivberechnung.
Belastbar bis zur letzten Schicht.
03
Wartung und Prüfung aus einer Hand
Wir übernehmen die wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV §14 und §15. Unsere Techniker dokumentieren jede Inspektion digital und melden Fristen rechtzeitig – damit Sie keine Frist versäumen.
Revisionssichere Nachweise, kein Aufwand für Sie.
04
Nachrüstung bestehender Anlagen
Ältere Industrieaufzüge lassen sich mit modernen Sicherheitsbeschaltungen wie Lichtgittern oder Zweihandbedienung nachrüsten. Wir prüfen den Bestand, erstellen ein Konzept und setzen die Änderungen um – ohne lange Stillstände.
Bestandsschutz ja, aber sicher.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Ihr nächster Schritt
Prüfpflichten sicher erfüllen
Vereinbaren Sie eine kostenfreie Erstberatung zur Gefährdungsbeurteilung und Prüffristenplanung Ihrer Industrieaufzüge. Wir prüfen Ihren Bestand und zeigen konkrete Handlungsoptionen auf.
Klarheit zu Prüfpflichten, Fristen und Verantwortung für Industrieaufzüge im Lager.
Die Verordnung unterscheidet zwischen der Prüfung vor Inbetriebnahme, wiederkehrenden Prüfungen (jährlich durch eine zugelassene Überwachungsstelle) und außerordentlichen Prüfungen nach wesentlichen Änderungen oder Schadensfällen. Für Schwerlastaufzüge gelten je nach Tragfähigkeit und Einsatzort verkürzte Intervalle.
Die wiederkehrenden Prüfungen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder einer befähigten Person durchgeführt werden. Für Aufzugsanlagen in Lagerhallen mit mehr als 3.000 kg Traglast ist in der Regel eine ZÜS vorgeschrieben. Unser Team unterstützt bei der Vorbereitung und Begleitung der Prüfung.
Fehlende oder verspätete Prüfungen können zu Bußgeldern bis zu 50.000 Euro führen. Im Schadensfall droht zudem der Verlust des Versicherungsschutzes. Wir empfehlen ein digitales Fristenmanagement – unsere Kunden erhalten automatische Erinnerungen für anstehende Prüfungen.
Ja, die BetrSichV verlangt für jede Arbeitsmittel eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung – auch für Bestandsanlagen. Wir erstellen Ihnen eine standortspezifische Risikoanalyse, die alle Gefährdungen durch Quetschstellen, herabfallende Lasten und elektrische Anlagen berücksichtigt.
Sie benötigen die Betriebsanleitung, das Prüfbuch, die Gefährdungsbeurteilung, Nachweise über die Befähigung des Bedienpersonals sowie die Prüfbescheinigungen der letzten drei Jahre. Wir liefern Ihnen eine digitale Dokumentenmappe, die alle erforderlichen Nachweise bündelt.
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